Die deutschen Familiengerichte gehen in den letzten Jahren verstärkt dazu über, zum Wohl des Kindes/der Kinder das Sorgerecht auf beide Elternteile zu übertragen, sofern diese in erreichbarer Nähe zueinander und ggf. zur vom Kind besuchten Schule oder Kindertagesstätte leben. Damit haben Kinder die Möglichkeit, den Kontakt zu beiden Eltern fast unverändert aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus lassen sich so die Unterhaltskosten für das Kind einfacher regeln, weil beide Elternteile für den Unterhalt aufkommen, während das Kind in ihrer Obhut ist.
Doch Verletzungen der Sorgfaltspflicht können zu einer Abänderung des Sorgerechts führen. Wenn Sie den Verdacht hegen, dass der Vater oder die Mutter Ihres Kindes das Sorgerecht nicht ordnungsgemäß ausübt, helfen Ihnen die Privatdetektive der Kurtz Detektei Nürnberg gern bei der Nachweisführung: 0911 3782 0154.
Wenn sich einer der beiden Elternteile als unfähig zur Erziehung des Kindes zeigt, sollte der jeweils andere dringend handeln, um Schaden vom gemeinsamen Kind abzuhalten. Ausschlusskriterien sind vor allem schlechte Einflüsse im Umfeld, Sorgfaltsverletzungen, Gewalttätigkeit, Straffälligkeit und Alkohol- oder Drogensucht. Meist sehen die Familiengerichte hier entweder eine mangelnde Vorbildfunktion als gegeben an oder sogar eine direkte Gefahr für das Kind durch den betreffenden Erziehungsberechtigten. In diesem Fall erhält der zuverlässige Elternteil das vollständige Sorgerecht und damit auch den Anspruch auf Kindesunterhalt, während der andere Elternteil zur Unterhaltszahlung gegenüber dem gemeinsamen Kind und ggf. auch gegenüber dem geschiedenen Partner verpflichtet ist – unter anderem abhängig davon, ob das Kind noch der ständigen Fürsorge eines Elternteils bedarf.
Kurtz Detektei Nürnberg
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